Zur Eindämmung des Corona-Virus sollen die Menschen möglichst alle sozialen Kontakte vermeiden. Dies gilt auch für Behördenbesuche. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Remscheid entschieden, alle Dienststellen und Verwaltungsgebäude bis aus Weiteres für den Publikumsverkehr zu schließen.
Kontaktaufnahmen bzw. Terminvereinbarungen zur Klärung absolut notwendiger Anliegen erfolgen ausschließlich per Telefon über die zentrale Rufnummer 16-00 oder über die Funktions-E-Mail-Adressen der jeweiligen Bereiche. Hierzu stehen folgende Anschriften zur Verfügung :
- meldebehoerde@remscheid.de
- zulassungsbehoerde@remscheid.de
- fahrerlaubnisbehoerde@remscheid.de
- gewerbeangelegenheiten@remscheid.de
- ordnungsamt@remscheid.de (für Jagd- und Fischereiangelegenheiten, Fundbüro und Bußgeldstelle)
- verkehrsregelung@remscheid.de
- standesamt@remscheid.de
- auslaenderamt@remscheid.de
- einbuergerung@remscheid.de
- zuwanderung@remscheid.de
- umweltamt@remscheid.de
- wirtschaftsfoerderung@remscheid.de
- stadtmarketing@remscheid.de
- Bauordnungsamt@remscheid.de
- Vermessung@remscheid.de
- Denkmalbehoerde@remscheid.de
- gebaeudemanagement@remscheid.de
- kassensteueramt@remscheid.de (Steuern, Vollstreckung und Finanzbuchhaltung)
Für alle anderen Anliegen nutzen Sie bitte die generelle Anschrift remscheid@remscheid.de.
Selbstverständlich stehen auch die Briefpost, die jeweiligen Hausbriefkästen und die bekannten Faxnummern zur Verfügung.
Bitte haben Sie Verständnis für die geänderte Situation vor Ort und wenden Sie sich nur in dringenden Notfällen an diese Kontakt-Adressen.
Hinweis: Das Innenministerium hat klargestellt, dass Bürgern keine Nachteile entstehen, wenn Personalausweise und Reisepässe zum jetzigen Krisenzeitpunkt nicht neu beantragt werden. „Das Innenministerium hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein vorhandenes gültiges Dokument reicht – entweder der Reisepass oder der Personalausweis. Auch ein abgelaufener Ausweis gilt noch als Identitätsnachweis. Die Bürger können somit ihrer Pflicht zum Identitätsnachweis nachkommen. Dem Ministerium ist wichtig, dass Menschen jetzt dem dringenden Rat der Bundes- und Landesregierung folgen und zu Hause bleiben. Die Stadt Remscheid weist darauf hin, das durch den eingeschränkten Dienstbetrieb keine Nachteile bei möglichen Fristversäumnissen entstehen und kein Verwarngeld verlangt wird. Dies hat auch das Ministerium ausdrücklich bestätigt.