Die Bundesregierung hat Eltern einen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro zugesagt, um die besonderen Belastungen, denen sie während der Corona-Krise ausgesetzt sind, abzufedern. Den Bonus gibt es für jedes Kind, ein Antrag ist nicht notwendig. Viele Alleinerziehende erhalten jedoch nur die Hälfte des Betrages.
Während der Corona-Krise mussten alle Menschen Einschränkungen hinnehmen. Besonders Kinder waren in dieser Zeit die Leidtragenden. Abgeschnitten von der Gesellschaft von Gleichaltrigen, ohne Schule, ohne Vereinssport, oblag es den Eltern sie zu unterrichten und zu bespielen.
Besondere Härte
Alleinerziehende traf es ganz besonders hart. Ob der allgemeinen Einschränkungen waren sie zumeist völlig auf sich gestellt, konnten keine Unterstützung vom getrenntlebenden Elternteil erwarten. Wie das Bundesfamilienministerium unlängst bestätigte, kommt es nun zu einer weiteren Härte für diese Menschen: Zahlt der getrenntlebende Elternteil Kindesunterhalt oder teilen sich die Eltern die Betreuung ungefähr zur Hälfte, dürfen für die Monate September und Oktober insgesamt 150 Euro vom zu zahlenden Kindesunterhalt einbehalten werden (in der Regel 100 Euro im September und 50 Euro im Oktober), um sich so den Anteil vom Kinderbonus zu sichern, der im September und Oktober automatisch mit dem Kindergeld ausgezahlt wird.
Der Bonus wird nicht mit anderen Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld, Hartz 4 oder Wohngeld, verrechnet. Selbstverständlich darf der Unterhalt auch in voller Höhe wie bisher weiterbezahlt werden, eine Verpflichtung zum Abzug besteht nicht. Alleinerziehende sollten sich frühzeitig mit dem Ex-Partner oder der Ex-Partnerin darüber einigen, damit es nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt.