Zu dem in den Ratsgremien zum Beschluss vorliegenden Straßen- und Wegekonzept der Stadt Remscheid (Drs. 15/7627) erklärt David Schichel, stellvertretender Fraktionssprecher:
„Wir können die im Rahmen des Verkehrs- und Wegekonzeptes vorgesehenen Ausnahmen von der nach dem neuen Kommunalabgabengesetz festgeschriebenen Anliegerbeteiligung in der vorgelegten Form nicht mittragen. Aus unserer Sicht werden die Regelungen zum sogenannten „Alternativen Verfahren“ die Ausnahme zur Regel machen. Im Ergebnis wird dann auch zukünftig in zu vielen Fällen statt einer Anliegerversammlung, weiterhin nur eine schriftliche Information der Anlieger erfolgen.
Auch wenn sich die Landesregierung bei der Novelle des Kommunalabgabengesetzes (KAG) nicht zu der geforderten Abschaffung der Anliegerbeiträge durchringen konnte, so wollte sie mit dem neuen Gesetz doch immerhin die Beteiligung der betroffenen Anlieger an Planungsentscheidungen stärken. Denn die Menschen sind die Expert*innen vor Ort, da wo sie leben. Das gilt selbstverständlich auch für Straßenbaumaßnahmen. Darum erwarten wir, dass die Verwaltung die Regelungen zum Alternativen Verfahren überarbeitet und neu vorlegt.“