Bekanntermaßen hat das Landeskabinett am vergangenen Freitag (16.10.) im Einklang mit den Beschlüssen des Bund-Länder-Kreises weitere Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Die neuen Regeln sind mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung am Samstag, 17. Oktober 2020, in Kraft getreten und gelten zunächst bis Ende Oktober.
In der Folge wird nun auch die Allgemeinverfügung, die die Stadt Remscheid im Sinne der regionalen Anpassung an das Infektionsgeschehen gemäß § 15a Coronaschutzverordnung am vergangenen Donnerstag (15.10.) erlassen hat, angepasst. Veränderungen betreffen insbesondere die formale Feststellung der Gefährdungsstufe 2 im Sinne des § 15a der Verordnung, eine Ausweitung der Maskenpflicht auf den Remscheider Innenstadtbereich sowie die Streichung von kontaktreduzierenden Maßnahmen, die zwischenzeitlich in die Coronaschutzverordnung aufgenommen wurden.
Die Allgemeinverfügung ist ab sofort in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 5. November.
Link zur neuen Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2: https://remscheid.de/rathaus-und-politik/medienpool/dokumente050/0.02-2020-Amtsblatt-Nr.31-20Oktober-Sonderausgabe.pdf.
[…] mit Allgemeinverfügung vom 20. Oktober festgelegte Innenstadtbereich, in dem die neue verbindliche Maskenpflicht gilt, wird mit […]