Viele Menschen, besonders Kinder, haben es schon befürchtet, jetzt gibt es Klarheit: In Nordrhein-Westfalen dürfen in diesem Jahr keine Martinsumzüge stattfinden.
Zu Pandemiezeiten ist alles ein bisschen anders. Viele liebgewonnene Traditionen und Veranstaltungen, lassen sich nicht mit der Pandemie übereinbringen. Nach den Absagen für die allermeisten Weihnachtstreffs und Weihnachtsmärkte, selbst der Karneval im nächsten Jahr ist schon jetzt drastisch eingeschränkt, hat es nun auch die Laternenumzüge zum Martinsfest erwischt.
Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW machte nun alle Hoffnungen zunichte. Selbst Schulen oder Kindergärten ist das Durchführen von selbst kleinsten Umzügen untersagt. Ein Landtagssprecher präzisiert: „Da Martinszüge keine berufliche Veranstaltung sind und auch keine der Daseinsfürsorge dienende Veranstaltung, sind sie leider nicht zulässig.“
Aktion Laternen-Fenster
In weiser Vorausahnung hat Jennifer Brenzinger die Aktion „Laternen-Fenster“ ins Leben gerufen. Sie regt dazu an, wenigstens die Fenster mit Laternen zu verzieren, um das Prinzip der Nächstenliebe, um das es bei Sankt Martin geht, weiterzutragen. Auf www.laternenfenster.de gibt es einen Flyer, mit dem man die Aktion bewerben kann, auch eine Bastelanleitung für Laternen ist zu finden.