Die aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Remscheid zur Ergänzung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NW endet mit Ablauf des heutigen Tages. Aus diesem Grunde hat die Stadt Remscheid eine neue Allgemeinverfügung erlassen, in der Maskenpflicht für bestimmte Bereiche der Innenstadt vorgeschrieben ist. Die genauen Gebietsabgrenzungen finden Sie im Amtsblatt (siehe untenstehender Link). Das maskenpflichtige Gebiet insgesamt wurde verkleinert.
Zusätzlich wurde eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, die besagt, dass Remscheiderinnen und Remscheider, die positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden, verpflichtet sind, sich unverzüglich nach Kenntnis des positiven Testergebnisses auf direktem Weg in die häusliche Isolation zu begeben. Weiterhin besteht die Pflicht, das Gesundheitsamt über das Testergebnis zu informieren. Hintergrund ist der Wunsch nach Handlungsklarheit und Rechtssicherheit für den Zeitraum vor dem Erhalt eines persönlichen Quarantänebescheides des Gesundheitsamtes, der bedingt durch den enormen Arbeitsanfall einige Tage dauern kann. Die entsprechenden Verhaltensregelungen sollen auch nochmal durch Handzettel bei testenden Ärzten und in den Testzentren bekannt gemacht werden.
Beide Allgemeinverfügungen wurden heute in einer Sonderausgabe des Amtsblattes veröffentlicht, treten morgen in Kraft und enden mit Ablauf des 30.11.2020
Link-Tipp
Link zur neuen Allgemeinverfügung zum Zwecke der Verhütung und Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2: https://remscheid.de/rathaus-und-politik/medienpool/dokumente050/0.02-2020-Amtsblatt-Nr.33-5November-Sonderausgabe.pdf