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Remscheid

Teilweise Öffnung des Wertstoffhofes an der Solinger Straße

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Zugang zum Wertstoffhof der Technischen Betriebe Remscheid wird über Terminvergabe geregelt.

Um die Neuinfektionen mit dem SARS-Cov2-Virus weiter zu reduzieren, haben die Technischen Betriebe Remscheid (TBR) in enger Rücksprache mit dem Krisenstab der Stadt Remscheid im Rahmen des derzeitigen Lockdown den Wertstoffhof an der Solinger Straße für Privatanlieferungen geschlossen. Dennoch wollen die TBR den Remscheider Bürgerinnen und Bürgern unter den derzeitigen Bedingungen durch eine teilweise Öffnung des Wertstoffhofes die Möglichkeit geben, hier Abfälle zu entsorgen.

Termin muss per Antragsformular beantragt werden

Um den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung zur Kontaktbeschränkung nachzukommen und die Warteschlangen vor dem Wertstoffhof zu minimieren, muss der Zugang zum Wertstoffhof über eine Terminvergabe geregelt werden. Die Terminvergabe erfolgt zunächst über ein Antragsformular, dass sich die Nutzerinnen und Nutzer des Wertstoffhofes unter dem Link https://www.tbr-info.de/wertstoffhof.html herunterladen können. Es können bei der Terminbeantragung derzeit leider nur Wunschzeiträume (z.B. Montagvormittag) angegeben werden. Die Terminbenachrichtigung erfolgt dann per E-Mail.

Damit möglichst vielen Remscheiderinnen und Remscheidern die Nutzung des Wertstoffhofes ermöglicht wird und gleichzeitig die Termineinhaltung gesichert wird, muss auch die Anlieferungsmenge begrenzt werden. Daher wird bei Privatanlieferungen maximal eine Kofferraumladung angenommen. Privatanlieferungen mit Anhänger und Großtransporter sind ausgeschlossen.

Um einen Rückstau auf die Solinger Straße zu vermeiden, müssen die Terminvorgaben eingehalten werden. Anliefernde Fahrzeuge, die sich nicht an die Terminvorgabe halten oder die keinen Termin vereinbart haben, werden nicht angenommen und müssen umkehren.

Termine können ab Dienstag, 19. Januar, beantragt werden. Die ersten Anlieferungen nach Terminvergabe sind dann ab dem 20. Januar möglich.

Für die Nutzung des Wertstoffhofes gilt grundsätzlich weiterhin:

  • Es sollten nur absolut notwendige Fahrten zum Wertstoffhof unternommen werden.
  • Alternative Entsorgungsmöglichkeiten wie Sperrmüllabfuhr und amtliche Müllsäcke sollten weiterhin genutzt werden.
  • Auf dem gesamten Wertstoffgelände gilt Maskenpflicht.
  • Ein Abstand von mindestens 1,5 Meter zu anderen Personen ist einzuhalten.
  • Es besteht nur die Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung.

Diese Vorgaben sind unbedingt zu beachten und einzuhalten. Wenn sie nicht eingehalten werden und die Kontaktbeschränkungen nicht gewährleistet werden können, muss der Wertstoffhof erneut geschlossen werden.

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(red) Pressemitteilungen und andere Veröffentlichungen.
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