Protokollerklärungen:
TH zu Punkt 8: Der Bund wird gebeten zu prüfen, ob und wie eine Teststrategie für Betriebe, öffentlichen Dienst und Bildungs- und Betreuungseinrichtungen einen Beitrag zu einem dauerhaften Infektionsschutz leisten kann.
TH zu Punkt 9: Der Freistaat Thüringen spricht sich dafür aus, dass die Länder ihre bisherige langfristige Strategie präzisieren, wie auf die verschiedenen Inzidenzwerte bundeseinheitlich zu reagieren ist (gemeinsame Ausrichtung auf ein Ampelsystem): Eine Inzidenz bis 35 bedeutet, das keine besonderen Maßnahmen notwendig sind: Grün. Ab 35 werden Maßnahmen wie Abstandsund Hygiene regeln umgesetzt: Gelb. Ab einer Inzidenz von 50 werden die Maßnahmen umgesetzt, wie das Schließen von Einzelhandel und Gaststätten u.ä., die sich bewährt haben, um die Inzidenz zu senken (rot). Der Katastrophenfall träte bei der Überschreitung von einer 400er Inzidenz jeweils im landesweiten Durchschnitt ein.
BB zu Punkt 15: Das Land Brandenburg geht davon aus, dass nach dem zwischenzeitlichen Inkrafttreten der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes für Grenzpendler/Grenzgänger, insbesondere in systemrelevanten Bereichen (kritische Infrastruktur, Gesundheit/Pflege, Lebensmittellogistik), mit dem Bund eine praktikable Lösung zur Umsetzung der Testpflicht, auch nach Einreise, gefunden werden kann.
Corona-Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder
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