Nach Plänen der Bundesregierung soll das millionenfache Töten männlicher Küken in der Legehennen-Zucht ab Anfang 2022 verboten sein. Ein entsprechender Gesetzesentwurf von Bundesagrarministerin Julia Klöckner wurde heute vom Bundeskabinett verabschiedet.
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:
Nach Plänen der Bundesregierung soll das millionenfache Töten männlicher Küken in der Legehennen-Zucht ab Anfang 2022 verboten sein. Ein entsprechender Gesetzesentwurf von Bundesagrarministerin Julia Klöckner wurde heute vom Bundeskabinett verabschiedet. Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser begrüßte die Gesetzespläne: „Endlich wird dieser tierschutzwidrigen Praxis ein Ende gesetzt. Ziel muss es sein, dass die Wirtschaft schnellstmöglich auf tierschützende Praktiken bei der Legehennen-Erzeugung wie der Geschlechtsbestimmung im Ei umsteigt.“ Vorausgegangen waren verschiedene Initiativen aus Nordrhein-Westfalen in den zurückliegenden Jahren, um das Ende der tierschutzwidrigen Praxis des Kükentötens zu forcieren.
Endlich wird dieser tierschutzwidrigen Praxis ein Ende gesetzt.
Ursula Heinen-Esser, NRW-Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ministerin Heinen-Esser ruft Verbraucherinnen und Verbraucher dazu auf, bereits jetzt mit ihrem Einkaufsverhalten Einfluss zu nehmen: „Schon heute gibt es Alternativen im Lebensmitteleinzelhandel wie etwa die Mast von Bruderhähnchen oder die Aufzucht von Hühnern, die sowohl Eier legen als auch Fleisch ansetzen. Greifen Sie bewusst zu Produkten, für die keine männlichen Küken unnütz getötet wurden.“
Hintergrund
Auf Veranlassung des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums hatten im Jahr 2013 die zuständigen Veterinärämter Brütereien die Tötung männlicher Eintagsküken in Nordrhein-Westfalen untersagt. Dagegen klagten Unternehmen, woraufhin das Verwaltungsgericht Minden und das Oberverwaltungsgericht Münster im Jahr 2016 die Untersagungsverfügungen als rechtswidrig aufgehoben und die Tötung männlicher Eintagsküken in Brütereien als gesetzeskonform eingestuft haben. Sie sei nach Abwägung aller Belange tierschutzrechtlich nicht zu beanstanden. Daraufhin wurde auf Veranlassung des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angerufen, welches im Juni 2019 im Revisionsverfahren die Tötung männlicher Eintagsküken nur für übergangsweise zulässig erklärte. Grundsätzlich sei das Töten männlicher Eintagsküken nicht vereinbar mit dem Tierschutzrecht.
Einen Überblick über mögliche Alternativen beim Eierkauf bietet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/toetung-von-eintagskueken-diese-alternativen-gibt-es-11924