Stadt verschickt Hundesteuerbescheide.
Am 21. Januar verschickt die Stadt Solingen knapp 9000 Hundesteuer-Jahresbescheide für insgesamt 10.200 angemeldete Hunde. Den Bescheiden sind auch die neuen Hundesteuermarken beigefügt, die diesmal für die nächsten fünf Jahre (2021 bis 2025) gelten. Die Bescheide dienen vor allem der Information: Fällig wird die Hundesteuer grundsätzlich zum 15. Mai und zum 15. November eines Jahres.
Hundesteuer unverändert
Die Steuersätze haben sich nicht verändert und staffeln sich wie folgt: Wer einen Hund hält, zahlt 151,20 Euro, bei zwei Hunden werden 174 Euro pro Hund fällig, bei drei Hunden 192 Euro pro Hund. Der Steuersatz für einen gefährlichen Hund ( Landeshundegesetz (LHundG NRW)) beträgt 1200 Euro. Steuervergünstigungen sind in bestimmten Fällen möglich, etwa beim Bezug von Sozialleistungen oder bei Schwerbehinderungen.
Wer einen Hund besitzt, der bisher nicht bei der Stadt steuerlich angemeldet ist, wird dringend darum gebeten, das nachzuholen. Wer unterwegs mit einem nicht gemeldeten Hund angetroffen wird, muss mit einem Bußgeld ab 150 Euro aufwärts rechnen. Außerdem muss das Tier nachversteuert werden – ab dem Zeitpunkt, seitdem es im Haushalt lebt. Der Stadtdienst Steuern hat regelmäßig Ermittlerinnen im Einsatz, die kontrollieren, ob Hunde ordnungsgemäß angemeldet sind. Nachweis ist die gültige Hundemarke, die der Hund sichtbar tragen muss.
In Coronazeiten können Hunde per Mail, Fax oder Post angemeldet werden:
- E-Mail: stadtdienst.steuern@solingen.de
- Telefax: 0212 / 290-3606
- Post: Stadtdienst Steuern, Verwaltungsgebäude Bonner Straße 100, 42697 Solingen
Die Zahl der Hunde steigt in Solingen kontinuierlich an. Sowohl in 2019 als auch 2020 war ein Zuwachs von rund 200 Tieren zu verzeichnen. Zum Vergleich: Im Dezember 1994 waren rund 6000 Hunde in der Klingenstadt gemeldet. Die Staffelung der Hundesteuersätze dient deshalb auch dazu, den Hundebestand in Solingen zu regulieren. Mit der Hundesteuer hat die Stadt 2020 insgesamt 1.597.970 Euro eingenommen.