Ab Montag, 25. Januar 2021, medizinische Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher des Rathauses in Wermelskirchen.
Alle Bürgerinnen und Bürger werden weiterhin gebeten, das Rathaus und die Außenstellen nur im unbedingten Notfall zu betreten und nur für den Fall, soweit sich deren Anliegen nicht telefonisch, per E-Mail oder online erledigen lassen.
Dringende Anliegen, die persönliches Erscheinen im Rathaus erfordern, können weiterhin nur nach vorheriger Terminabsprache während der eingeschränkten Öffnungszeiten erfolgen.
Diese sind:
- montags bis freitags von 09:00 – 12:00 Uhr,
- dienstags nachmittags von 14:00 – 17:00 Uhr,
- donnerstags nachmittags von 14:00 – 17:30 Uhr.
Der Zugang zum Rathaus bleibt weiterhin auf den Haupteingang beschränkt, es finden Zugangskontrollen statt.
Zusätzlich gilt ab Montag, 25.01.2021, dass alle Besucher, genau wie im Öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen, auch im Rathaus eine medizinische Maske tragen müssen.