Heute, Montag, 25. Januar, ist die neue Coronaschutzverordnung in NRW in Kraft getreten. Das bedeutet auch: Ab diesem Zeitpunkt gilt für Nutzer des öffentlichen Personennahverkehrs in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken. Bei diesen handelt es sich gemäß Coronaschutzverordnung um so genannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbaren (KN95/N95).
Die Verkehrsgesellschaften werden über verschiedene Kanäle auf die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken hinweisen. Ähnliche Wege hatten die Unternehmen bereits seit Beginn der Maskentragepflicht im letzten Jahr beschritten. Neu ist jetzt die Vorgabe, medizinische Masken nutzen zu müssen.
Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvoll erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Mutationen weisen Bund und Länder darauf hin, dass medizinische Masken eine höhere Schutzwirkung haben als zum Beispiel Alltagsmasken aus Stoff.