Das gemeinsame Schreiben von Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz, Stadtdirektor Sven Wiertz und dem Beigeordneten Thomas Neuhaus an den Sportbund Remscheid e.V., in dem sie Stellung nehmen zu dessen Positionsbeschreibung vom 20. Januar zur aktuellen Diskussion über die Sportstättenentwicklung in Hackenberg und Neuenkamp, veröffentlichen wir hier ungekürzt.
Neuenkamp und Sportstättenplanung
Sehr geehrter Herr Ulbrich,
gerne gehen wir auf Ihre Fragen, Wünsche und Vorschläge ein.
Da die Stadt Remscheid und gewiss auch die politischen Parteien in Remscheid immer ein offenes Ohr für Ihre Fragen, Wünsche und Vorschläge haben, sind wir verwundert, dass Sie für Ihren Brief vom 20.01.2021 unmittelbar die Öffentlichkeit gesucht haben. Daher erhalten Sie die Antworten auf dem von Ihnen gewählten Weg. Zudem wurden sämtliche Fragestellungen und Anregungen bereits in der Sondersitzung des Sportausschusses im Dezember 2020 behandelt bzw. beantwortet.
- Für die Sportstätte Hackenberg besteht ein gültiger Ratsbeschluss zur Umgestaltung der Sportfläche aus dem Mitteln des Verkaufserlöses für die DOC-Grundstücksflächen. Dieser Ratsbeschluss ist für die Verwaltung bindend. Eine Veränderung der vom Rat festgelegten Planung für diese Sportfläche würde einen entsprechenden neuen Ratsbeschluss voraussetzen.
- In der Fragestellung des Sportplatzes Neuenkamp, der sich weiterhin nicht im Eigentum der Stadt Remscheid befindet, haben wir erneut auf der Basis des Ratsbeschlusses die Förderung für die Hochbaumaßnahme auf dem Grundstück der im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages mit dem RSV e.V. überlassenen Grundstücksfläche und für die Tiefbaumaßnahme zur Umwandlung der Sportfläche in einen Kunstrasenplatz mit weiteren sportlichen Funktionalitäten beim Land NRW eingereicht und warten nun auf die Entscheidung. Da Sie Mitglied des Präsidiums des Landessportbundes sind, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Einfluss und Ihr Gewicht auf der Landesebene nutzen werden, um für eine Bewilligung der beiden Anträge zu werben, bei denen wir bedauerlicherweise im letzten Förderaufruf nicht erfolgreich waren.
- Mittel für den Umbau der Sportfreifläche Neuenkamp sind nicht in die Investitionsplanung des Doppelhaushaltes eingeflossen, da sich die Fläche, wie bereits ausgeführt, nicht im Eigentum der Stadt Remscheid befindet und damit haushaltsrechtlich unzulässig ist.
- Die in der Sondersitzung des Sportausschusses im Dezember 2020 beschlossenen Sportentwicklungsplanung für die Sportfreiflächen, die überwiegend für den Fußballsport genutzt werden, ist ausdrücklich mit dem Auftrag versehen worden, dass hiermit eine externe sportwissenschaftliche Institution beauftragt wird. Intention ist – und auch das wurde in der betreffenden Sitzung ausgeführt -, dass ein neutrales und fachlich fundiertes Gutachten über die Sportstättennachfrage und das Sportstättenangebot für den Fußballsport dem Rat vorgelegt werden soll, aus dem eine Priorisierung für weiteren Umwandlungsbedarfe abgeleitet werden kann und auf dessen Basis die erforderliche Rücksprache mit der Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung erfolgen kann.
- In diesem Zusammenhang verwundert es, dass Sie nicht alle aktuell in Rede stehenden Sportfreiflächen in Ihrem Schreiben angesprochen haben, da auch der Nutzer FC Klausen eine Umwandlung des Tennenplatzes in Lüttringhausen-Klausen in einen Kunstrasenplatz wünscht und bereits viele Fürsprecher in der Bezirksvertretung und bei den sportpolitischen Vertreter*innen der Parteien gefunden hat.
- Die Stadt Remscheid ist – trotz der Haushaltsverbesserungen in den zurückliegenden Jahren – weiterhin überschuldet und unterliegt damit haushaltsrechtlichen Beschränkungen, die die finanziellen Handlungsoptionen einschränken. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der noch nicht vollständigen abschätzbaren Auswirkungen der pandemischen Lage auf die städtischen Finanzen. Die von Ihnen angesprochenen
- Projekte (mit der Sportfreifläche Klausen) und einem Mittelbedarf von mehr als sechs Millionen Euro, bedürfen einer längerfristigen Planung der zwingenden Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde und der Prüfung der Vereinbarkeit mit der finanziellen Leistungsfähigkeit unserer Stadt.
Mit freundlichen Grüßen
Burkhard Mast-Weisz, Oberbürgermeister
Sven Wiertz, Stadtdirektor
Thomas Neuhaus, Beigeordneter