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Genitalverstümmelung an Mädchen: Immer noch kein wirksamer Kinderschutz

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Zum „Internationalen Tag gegen Genitalverstümmelung“ am 6. Februar erinnert die TaskForce einmal mehr daran, dass in Deutschland tausende Mädchen der Gefahr einer Genitalverstümmelung weitgehend schutzlos überlassen werden.

Erst im November korrigierte die TaskForce die von Ministerin Giffey veröffentlichten Zahlen drastisch nach oben und stellte fest, dass hierzulande mehr als 330.000 Mädchen und Frauen aus Risikoländern leben, davon 22.000 Minderjährige aus Hochrisikoländern mit Verstümmelungsraten ab 75%.

Aktuelle Umfrage bei den kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer

Eine weitere Untersuchung ergab Ende des Jahres, dass niedergelassene Ärzte allein im Jahr 2019 knapp 2.000 Patientinnen mit einer behandlungsbedürftigen Genitalverstümmelung diagnostizierten. Der Tatsache, dass seit 2016 bei mehr als 530 minderjährigen Mädchen eine Genitalverstümmelung festgestellt wurde, steht die völlig fehlende Strafverfolgung der Täter, insbesondere der anstiftenden Familienmitglieder gegenüber.

Bislang kommt die Bundesregierung ihrer Schutzpflicht für die spezifisch gefährdeten Kinder in keiner Weise nach und weigert sich regelmäßig, die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. ärztliche Meldepflicht) zu schaffen, um eine angemessene Bestrafung der Täter zu ermöglichen. Die TaskForce kritisiert diese Weigerungshaltung scharf und fordert die Umsetzung der folgenden drei Maßnahmen, die nachhaltigen, wirksamen und messbaren Schutz der gefährdeten Mädchen gewähren können:

  • Untersuchungspflicht, einschließlich regelmäßiger Überprüfung der genitalen Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr) kombiniert mit:
  • Gesetzlicher Meldepflicht (im Fall bereits verübter als auch bei Kenntnis bevorstehender Verstümmelungen);
  • Kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle 30.000 bis 50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppe, um die Taten in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (in Anlehnung an den Beschluss des BGH aus 2004, XII ZB 166/03).

Es ist höchste Zeit, die aktuelle Täterschutzpolitik der Bundesregierung zu beenden und die körperliche Unversehrtheit der gefährdeten Mädchen zu schützen.

Mädchenbeschneidung: Verstoß gegen die Kinderrechtskonvention von 1989

Laut den UN-Kinderrechts-Konventionen haben Kinder das Recht, in einer Welt aufzuwachsen, in der sie Hoffnung auf Geschlechter-Gleichstellung (Artikel 29) sowie auf „Gesundheit, Würde und Selbstachtung“ (Artikel 39) haben. Darüber hinaus ruft auch die UN-Generalversammlung in ihren Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs 2030) zu einer Eliminierung von FGM auf.

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(red) Pressemitteilungen und andere Veröffentlichungen.
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