Das Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises ruft Geflügelhalter erneut zu besonderer Wachsamkeit auf. Nachdem die Geflügelpest zunächst bei Wildvögeln am Niederrhein festgestellt wurde, kam es nun zu Verdachtsfällen in zwei geflügelhaltenden Betrieben in den Kreisen Gütersloh und Paderborn. In Ostwestfalen hat das Fachministerium deshalb eine Stallpflicht angeordnet.
Im Rheinisch-Bergischen Kreis sind bisher keine Fälle bekannt geworden. Es besteht jedoch die Gefahr, dass Wildvögel das Virus durch den Vogelzug mit ins Bergische Land bringen. Deshalb sollten die Sicherheitsmaßnahmen zur Vermeidung der Seuche konsequent umgesetzt werden. Außerdem sollten sich Geflügelhalter bereits jetzt Gedanken über die Unterbringung ihrer Tiere machen, sollte eine Stallpflicht auch im Rheinisch-Bergischen Kreis angeordnet werden.
Hygienemaßnahmen im Umgang mit Geflügel beachten
Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Deshalb darf Hausgeflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Futter, Einstreu und Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, dürfen für Wildvögel nicht zugänglich sein. Das Hausgeflügel darf außerdem nicht mit Wasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben. „Halter von Geflügel sollten ihre Bestände kritisch in den Blick nehmen und sich folgende Fragen stellen: Wo können Hühner, Gänse oder Enten direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln oder deren Ausscheidungen haben? Wird ausschließlich Wasser verwendet, zu dem Wildvögel garantiert keinen Zugang hatten?“, fasst Kreisveterinär Dr. Thomas Mönig zusammen.
Da es sich bei der Geflügelpest um ein Influenzavirus handelt, können sich Menschen theoretisch anstecken. Für den Menschen besteht jedoch nur bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel die Gefahr einer Ansteckung. „Beim Umgang mit dem eigenen Geflügel sollten die Hygienemaßnahmen genau beachtet werden. Halter sollten nach Umgang mit den Tieren Arbeitskleidung und Schuhe direkt wechseln“, rät Dr. Thomas Mönig. Gründliches Händewaschen und eine anschließende Desinfektion tragen ebenfalls dazu bei, eine Ansteckung zu verhindern. Unklare Krankheitserscheinungen und vermehrte Todesfälle bei Hühnern, Enten oder Gänsen sollten dem Haustierarzt und dem Veterinäramt umgehend gemeldet werden.
Weitere Informationen erteilt das Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises telefonisch unter 02202 13-2815.
Hintergrund
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine durch ein Influenzavirus hervorgerufene Infektion von Geflügel und Wildvögeln. In dieser Saison lag der Schwerpunkt der Ausbreitung an der Nord- und Ostsee. Bereits in den Sommermonaten des vergangenen Jahres waren erste Wildvögel in Sibirien positiv auf diese Seuche getestet worden. Durch den Vogelzug gelangte das Virus nach Mitteleuropa. Der derzeit zu beobachtende Rückflug der Zugvögel kann das Virus erneut in unsere Breiten bringen.
Quelle: Rheinisch-Bergischer Kreis/Pressestelle
Corona: Bürgertelefon im Rheinisch-Bergischen Kreis
Das Bürgertelefon des Rheinisch-Bergischen Kreises ist von Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8 bis 15 Uhr und am Wochenende von 10 bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 02202 131313 erreichbar.