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„Volksverhetzung in Reinkultur!“: Kundgebung zum „Babycaust“-Strafprozess

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Am 15.2. findet vor dem Amtsgericht Weinheim ein Strafverfahren gegen den radikalen christlichen Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen statt, der die Webseite „babycaust.de“ betreibt. Da sich die Staatsanwaltschaft auf den Tatbestand der Beleidigung konzentriert, den Aspekt der Volksverhetzung jedoch außen vorlässt, ist im Vorfeld des Prozesses eine Protest-Kundgebung geplant, die von 10 bis 12 Uhr vor dem Amtsgericht stattfinden soll.

Das Verfahren gegen Annen wurde vom Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) gemeinsam mit Ärztinnen wie Kristina Hänel angeregt, gegen die Annen in der Vergangenheit selbst mehrfach Strafanzeige gestellt hatte. Hänel wird in dem Verfahren auch als Zeugin der Anklage aussagen. Ihre Position hat sie schon vor dem Gerichtstermin deutlich gemacht: „Die im Nationalsozialismus begangene systematische Vernichtung lässt sich mit nichts vergleichen. Klaus Günter Annen stellt diesen Vergleich seit Jahren auf seiner Webseite her. Er vergleicht Zahlen der Opfer der Terrorherrschaft mit Zahlen von durchgeführten Schwangerschaftsabbrüchen und sagt, es gebe eine Steigerungsform der grausamen Verbrechen der Nationalsozialisten und meint damit Schwangerschaftsabbrüche. Auf seiner Webseite findet sich das Tor von Auschwitz neben einem gynäkologischen Stuhl, auf dem eine Frau liegt. Wenn das nicht eine Verharmlosung des Holocaust darstellt, was dann?“

Video-Statement von gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon

gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon stimmt dem zu. In dem Video-Statement, das eigens für die Kundgebung in Weinheim aufgenommen wurde, heißt es: „Wer die systematische Ermordung jüdischer Männer, Frauen und Kinder mit der Entfernung empfindungsunfähiger Embryonen gleichsetzt, verhöhnt die Opfer der nationalsozialistischen Verbrechen und stellt den Widerstand gegen Hitler auf dieselbe Stufe wie den Widerstand gegen Ärztinnen und Ärzte, die ungewollt Schwangeren helfen. Das ist Volksverhetzung in Reinkultur! Es handelt sich dabei nicht bloß um eine geschmacklose, abwegige Meinung und auch nicht bloß um eine Form der Beleidigung, sondern um einen Aufruf zur Gewalt. Denn wenn das Stauffenberg-Attentat gerechtfertigt war, warum dann nicht auch Anschläge auf Ärztinnen und Ärzte?“

Dass der Rechtsstaat hier eingreifen muss, liegt für den Philosophen auf der Hand: „Der deutsche Staat muss – gerade auch vor dem Hintergrund seiner eigenen Geschichte – dieser besonders perfiden Form der Holocaust-Verharmlosung ein Ende bereiten, um seine Bürgerinnen und Bürger sowie seine eigenen Rechtsnormen zu schützen. Personen und Personengruppen, die vom ‚Babycaust‘ sprechen und damit den Holocaust in unerträglicher Weise relativieren, haben die Grenzen der Toleranz im liberalen Rechtsstaat eindeutig überschritten und müssen daher strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Viel zu lange schon hat Klaus Günter Annen mit seiner ‚Babycaust‘-Website die Debatten vergiftet. Es ist an der Zeit, ihm sein Handwerk zu legen und zu beweisen, dass Deutschland aus seiner Geschichte gelernt hat.“

Weitere Informationen

Alle Interessierten sind zur Protestkundgebung in Weinheim (Dienstag, 15.2.22, 10-12 Uhr, auf dem Platz vor dem „Mahnmal für die Opfer von Gewalt, Krieg und Verfolgung“, Dr.-Bender-Straße 6, 69469 Weinheim) eingeladen! Der Prozess gegen Annen beginnt kurz darauf um 12:45 Uhr. Weitere Informationen zum juristischen Hintergrund des Verfahrens finden sich auf der Webseite des Instituts für Weltanschauungsrecht: https://weltanschauungsrecht.de/strafanzeige-annen-volksverhetzung

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