Für Fragen hat das Gesundheitsamt in Solingen ein E-Mail-Postfach eingerichtet.
Die Stadt Solingen bereitet derzeit die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vor. Noch sind viele Fragen zur praktischen Umsetzung des §20a IFSG offen. Das führt sowohl bei potenziell betroffenen Einrichtungen als auch beim Solinger Gesundheitsamt zu Unsicherheiten.
Betretungsverbote drohen
Das Gesundheitsamt ist derzeit im Kontakt mit Vertretenden des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW sowie des Städtetages, um die wesentlichen Fragen möglichst vor dem 15. März 2022 zu klären. Ab diesem Datum müssen die im Paragraphen genannten Einrichtungen und Unternehmen die Daten der Mitarbeitenden an das Gesundheitsamt melden, die bis dahin nicht den notwendigen Impf- oder Genesenenstatus nachweisen können. Das Gesundheitsamt wird die gemeldeten Personen kontaktieren und zunächst schriftlich die genannten Nachweise anfordern. Erst wenn sie nach einer ausreichenden Frist nicht vorgelegt werden, wird das Gesundheitsamt in jedem einzelnen Fall über ein Betretungsverbot in der jeweiligen Einrichtung entscheiden.
Für die Meldung der Personen ohne notwendigen Nachweis wird das Gesundheitsamt ab dem 15. März 2022 ein Meldeportal auf der Homepage der Stadt Solingen zur Verfügung stellen, um einen datenschutzrechtlich bedenkenlosen Transfer der Daten durch die Arbeitgebenden an das Gesundheitsamt zu gewährleisten. Eine Meldung vor dem 15. März 2022 ist nicht möglich.
Für Fragen rund um das Thema „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ hat das Gesundheitsamt ein Mailpostfach eingerichtet. Insbesondere Einrichtungsleitungen und betroffene Arbeitgebende können sich mit ihren Anliegen an die Adresse impfpflicht-einrichtungen@solingen.de wenden.