64 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Düsseldorf beteiligten sich an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt.
Die Zöllner des Hauptzollamts Düsseldorf prüften am 10. November 2020 in den Städten Düsseldorf, Wuppertal, Remscheid, Solingen und Velbert und befragten insgesamt 128 Personen (davon 72 in Wuppertal) von 47 verschiedenen Arbeitgebern. Dabei fanden sie folgende Hinweise auf mögliche Verstöße:
- Unterschreitung des Mindestlohns in 26 Fällen
- Beitragsvorenthaltung in 11 Fällen
- Scheinselbstständigkeit in 7 Fällen
- Illegale Ausländerbeschäftigung in 3 Fällen
- Leistungsmissbrauch in 8 Fällen
In Düsseldorf trafen die Zöllner zwei westafrikanische Arbeitnehmer an, die sich mit Passkopien Dritter auswiesen. Eine Identitätsfeststellung ergab, dass sich die beiden Personen nicht in Deutschland aufhalten und dementsprechend auch keiner Tätigkeit nachgehen dürfen. In Absprache mit der Ausländerbehörde wurden die Westafrikaner dem Polizeigewahrsam übergeben. Die Auswertung der Ergebnisse dauert an und wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Auswertung dauert an
Bundesweit überprüften rund 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der FKS am 10. November 2020 in der bundesweiten Schwerpunktprüfung Betriebe. Im besonderen Fokus des Zolls standen dabei Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen. Die Zöllnerinnen und Zöllner haben rund 6.800 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt und in fast 500 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft. Bereits vor Ort leiteten die Beamtinnen und Beamten 40 Strafverfahren ein, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalem Aufenthalt.
Ferner wurden zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Mindestlohn/Arbeitsbedingungen sowie fehlender Aufzeichnungen/Unterlagen eingeleitet. Insgesamt sind in 985 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigen. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Neben der Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung lag in dieser Schwerpunktkontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema Mindestlohn. Die in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst beschäftigten Arbeitnehmer*innen erhalten aktuell einen branchenspezifischen Tarif-lohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde.
Zusatzinformation
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen An-zahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.