Ausgangsbeschränkung ab ein Uhr.
Wegen der Corona-Pandemie gelten für die Silvesternacht landesweit strikte Regeln. Sie sollen vor allem dazu beitragen Kontakte einzuschränken und so das Infektionsgeschehen einzudämmen.
So ist unter anderem der Verkauf von Feuerwerkskörpern und Böllern ist in diesem Jahr generell verboten. Wer trotzdem nicht verzichten möchte und auf Restbestände aus dem letzten Jahr zurückgreift, muss in Solingen beachten, dass das Silvesterfeuerwerk an vielen Orten verboten ist:
- In allen Fußgängerzonen sowie auf allen Plätzen und Straßen, auf denen Maskenpflicht gilt
- Im Bereich des Südparks
- In der Anlage Bärenloch
Grundsätzlich sind landesweit Partys und vergleichbare Feiern untersagt. Im öffentlichen Raum ist der Verzehr von Alkohol verboten, außerdem dürfen sich nur fünf Personen aus höchstens zwei Haushalten gemeinsam dort aufhalten, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt. Es wird aber auch dringend empfohlen, die Kontakte im privaten Bereich einzuschränken und nur im kleinen Kreis zu feiern.
Zudem gilt im gesamten Stadtgebiet von Solingen aktuell eine nächtliche Ausgangsbeschränkung – in der Silvesternacht von ein Uhr abends bis fünf Uhr früh, in den folgenden Nächten bis zum 10. Januar von 22 Uhr bis fünf Uhr.