Bund-Länder-Beschluss vom 5. Januar zur Verlängerung des Lockdowns
Wegen der weiter hohen Infektions- und Todeszahlen in Zusammenhang mit der Covid-19-Erkrankung bleibt das öffentliche Leben nach entsprechenden Beschlüssen von Bund und Ländern am vergangenen Dienstag (05.01.) ab Montag, 11. Januar, weiter heruntergefahren. Die neue Coronaschutzverordnung ab dem 11. Januar, die vorerst bis 31. Januar gilt, setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz in Nordrhein-Westfalen um. Alle bis 10. Januar befristeten Maßnahmen werden verlängert. Wesentliche Änderung ist eine Verschärfung der Kontaktbeschränkung (Paragraf 2), wonach private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person, die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann, gestattet sind.