Diese Themen waren am 2. Februar 2021 Gegenstand von Berichterstattung in der Presse.
Rechtsextremismus
Kommentar zur ersten eingereichten Revision im Lübcke-Prozess
Die einen forderten lebenslang wegen Mittäterschaft, die anderen neun Jahre wegen Beihilfe zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. Verurteilt wurde Markus H. in der vergangenen Woche letztlich nur wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht auf ein Jahr und sechs Monate – vergleichsweise also eine sehr geringe Strafe. Und dennoch hat er nun Revision eingelegt.
Es ist sein gutes Recht. Und eigentlich verwundert es auch nicht. Es passt zu seinem Auftritt, dem gesamten Prozess vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit süffisantem Lächeln zu folgen, auch, wenn die Familie des Toten ihm gegenüber saß. Vor allem aber sind das Lächeln des Markus H. und seine Revision ein Symbol. Dafür, dass die Strafbehörden und die Justiz offenbar nicht willens sind, sich die Neonaziszene intensiv vorzuknöpfen. Und dafür, dass das in der Szene auch angekommen ist.
Das Urteil im Lübcke-Mordfall ist insofern eine Fortschreibung des Urteils im NSU-Prozess. Zwar wurde dort Beate Zschäpe als Mitglied des Kerntrios wegen Mittäterschaft verurteilt, obwohl ihr nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie je bei einem Mord vor Ort war. Doch die wenigen anderen Mitangeklagten erhielten milde Strafen. Keiner blieb in Haft.
Quelle: neues deutschland – www.neues-deutschland.de
Soziales
Ein Paritätsgesetz muss her!
Die „Frankfurter Rundschau“ meldet in ihrer Mittwochsausgabe (03.02.2021):
Gleichstellungsgegner:innen haben keinen Grund aufzutrumpfen. Denn die Verfassungsrichter:innen haben nicht darüber entschieden, ob ein Paritätsgesetz, das die Parteien zu quotierten Listen zwingt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Doch genau darum geht es. Wie wird der Gleichberechtigungsartikel des Grundgesetzes interpretiert? Muss die Politik für tatsächliche Gleichstellung sorgen? Ein Paritätsgesetz muss her, damit sich der Kampf an dieser Stelle erledigt. Politik dreht sich immer um die Verteilung von Ressourcen, von Macht und Einfluss. Jeder Versuch, in die bestehenden Herrschaftsverhältnisse einzugreifen und die Strukturen in den Parteien zu ändern, ist es wert – selbst wenn er scheitert. Auf zum nächsten!
Quelle: Frankfurter Rundschau – www.fr.de
Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Paritätsurteil des Bundesverfassungsgerichts
Es scheint eine Einigkeit darüber zu bestehen, dass der Gesetzgeber auch künftig nicht verpflichtet sein wird, dafür zu sorgen, dass Parteien ihre Wahllisten paritätisch besetzen. Schließlich, so die Begründung der Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, sei das Parlament eben gerade nicht das verkleinerte Abbild des Wahlvolkes.
Doch eine Pflicht und eine Möglichkeit sind zweierlei. Die Option, dies gesetzlich zu regeln, ist durch den Beschluss nicht völlig ausgeschlossen. Eine testosterongesteuerte Rechtsfindung lässt sich dem Gericht in diesem Fall übrigens nicht vorwerfen. Der Zweite Senat ist mit drei Richtern und fünf Richterinnen besetzt – und die Entscheidung erging einstimmig.
Quelle: Stuttgarter Nachrichten – www.stuttgarter-nachrichten.de
Barrierefreies Wohnen: Ministerin weist Kritik an NRW-Bauordnung zurück
Bielefeld. NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) hat die Kritik an der geplanten Änderung der Landesbauordnung zurückgewiesen. In einem Gespräch mit der Neuen Westfälischen (Mittwochausgabe) sagte Scharrenbach, die Stellungnahmen von Sozialverbänden und der Landesbehindertenbeauftragten „entbehren jeder Grundlage“. Die schwarz-gelbe Landesregierung habe „die Kriterien für den barrierefreien Wohnungsbau in meiner Verantwortung deutlich angezogen“.
Im Vergleich zu dem, was die rot-grüne Vorgängerregierung bis 2017 auf den Weg gebracht hatte, sei dies „ein riesiger Sprung für die gesellschaftliche Teilhabe von älteren und behinderten Menschen“, sagte die Ministerin vor einer Sachverständigenanhörung am Freitag im NRW-Landtag. Im Gegensatz zu den Sozialverbänden müsse Scharrenbach „am Ende abwägen zwischen freier Zugänglichkeit von Wohnungen und bezahlbaren Mietpreisen“.
Quelle: Neue Westfälische (Bielefeld) – www.nw.de
Gesellschaft
nd.DerTag: Klimaaktivistin Luisa Neubauer verteidigt Teilnahme an Nato-Konferenz
Luisa Neubauer, bekanntes Gesicht der Klimastreikbewegung Fridays for Future, hat ihre Teilnahme an einer Nato-Militärkonferenz verteidigt. „Ich war dort, weil es Akteure braucht, die diese Institutionen öffentlich kritisieren und vor allem konfrontieren“, sagte die Aktivistin der in Berlin erscheinenden Tageszeitung „nd.Der Tag“ (Dienstagsausgabe). Es sei so wichtig, „ihnen von Angesicht zu Angesicht zu erzählen, dass sie ein Problem haben und auch eins sind“. Viel zu selten müsse sich etwa die Nato rechtfertigen. „Die Klimakrise ist auch eine Sicherheitsfrage und wird im Sicherheitsdiskurs praktisch ignoriert“, führte Neubauer aus. In dem Auftritt sah sie keinen Widerspruch zu den Zielen ihrer Bewegung. So könne man Protest gegen etwas organisieren, ohne zeitgleich kategorisch eine Debatte auszuschließen.
Im November hatte das Grünen-Mitglied am Nato Youth Summit teilgenommen, einer Veranstaltung, die von der Nato und der Münchner Sicherheitskonferenz organisiert wurde. Neubauer sprach dort mit dem ehemaligen niederländischen General Tom Middendorp, derzeit Chef des Internationalen Militärrates für Klima und Sicherheit (IMCCS). In sozialen Medien äußerten jüngst nach Bekanntwerden der Diskussion andere Fridays-for-Future-Aktivisten Kritik an Neubauers Auftritt.
Quelle: neues deutschland – www.neues-deutschland.de
WAZ: Wende im Fall Haub: Familie will verschollenen Tengelmann-Chef für tot erklären lassen
Wende im Fall des verschollenen Tengelmann-Chefs Karl-Erivan Haub: Am Montag haben sich auch Ehefrau Katrin und die Zwillinge Viktoria und Erivan den bereits laufenden Anträgen auf Todeserklärung angeschlossen. Das bestätigte ein Sprecher des Amtsgerichts Köln der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung, Onlineausgabe. Bis zuletzt hatte es die Familie abgelehnt, den Ehemann und Vater, der am 7. April 2018 nicht von einer Bergtour in der Schweiz zurückgekehrt war, für tot erklären zu lassen. Seine Leiche wurde nie gefunden.
Im Streit um das Erbe von Karl-Erivan Haub hatten im Oktober 2020 der alleinige Tengelmann-Chef Christian Haub, sein Bruder Georg und die Firma das Aufgebotsverfahren in Gang gesetzt. Nach Berichten über Spekulationen, Karl-Erivan Haub könne noch leben, hatte Georg Haub seinen Antrag auf Todeserklärung Ende Dezember plötzlich zurückgezogen.
Im Oktober noch hatte die Familie von Katrin Haub das Vorgehen der Verwandten und des Unternehmens scharf kritisiert. Gegenüber der WAZ hatte sie erklärt: „Den Antrag, den eigenen verschollenen Ehemann für tot erklären zu lassen, wird niemand leichten Herzens stellen. Nicht ohne Grund räumt das Gesetz für die Stellung eines Antrags auf Todeserklärung eine Frist von zehn Jahren ein. Es ist sehr befremdlich, dass sich jemand Drittes anmaßt, eine solche Entscheidung für unsere Familie treffen zu wollen.“
Nun die Wende. Auf Anfrage teilte der Kölner Amtsrichter Maurits Steinebach mit: „Die Ehefrau Katrin Haub und die beiden Kinder Viktoria und Erivan Haub sind gestern neben den bisherigen Antragstellern in das Verfahren eingetreten. Sie erhalten dadurch die rechtliche Stellung von Antragstellern nach Paragraph 17 des Verschollenheitsgesetzes.“ Zuvor hatte das Gericht der Familie eine Frist bis zum 31. Januar gesetzt, sich zu dem Verfahren zu erklären. Deren Anwälte hatten daraufhin Akteneinsicht beantragt.
Politik
Linke: Deutschland bei der Rente weit abgeschlagen
Expertenbericht: 1218 Euro Mindestsicherung in den Niederlanden
Osnabrück. Die Linken im Bundestag haben es als eine Zumutung für die Bürger kritisiert, „dass Deutschland zwar die stärkste Wirtschaft in Europa hat, aber bei der Rente weit abgeschlagen ist“. Im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) verwies Linksfraktionschef Dietmar Bartsch dazu auf einen neuen Länderbericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zur Altersversorgung in den Niederlanden.
Bartsch betonte: „Die Alterssicherung in den Niederlanden kann offenkundig zwei entscheidende Dinge besser als die deutsche: Altersarmut verhindern und den Lebensstandard der Bürger im Alter sichern. An der niederländischen Grundrente mit derzeit 1218 Euro sehen wir, wie dürftig die Grundsicherung im Alter in Deutschland ist.“ Bartsch fügte hinzu: „In Österreich liegt die Durchschnittsrente um 800 Euro höher, und in den Niederlanden liegt die Grundsicherung um etwa 400 Euro höher als in Deutschland.“
Die Rentnerinnen und Rentner hätten in den Niederlanden deutlich mehr Geld in der Tasche als die Rentner und Rentnerinnen in Deutschland, betonte auch der Rentenexperte der Linksfraktion, Matthias W. Birkwald, gegenüber der „NOZ“. Er forderte die Einführung einer armutsfesten „solidarischen Mindestrente“ in Höhe von 1200 Euro netto in Deutschland.
Außerdem müsse das Rentenniveau in Deutschland deutlich steigen, so Birkwald weiter. „In den Niederlanden dürfen sich die Rentnerinnen und Rentner durchschnittlich über 80 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens freuen.“ In Deutschland betrage die sogenannte „Nettoersatzrate“ dagegen nur magere 52 Prozent.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat in seinem Bericht über „Alterssicherung in den Niederlanden“ unter anderem die beitragsfinanzierte Grundrente im Nachbarland untersucht. Anspruch auf diese Mindestsicherung im Alter hat demnach „jeder Einwohner unabhängig von der tatsächlichen Beitragszahlung und ohne Bedürftigkeitsprüfung“. Wer 50 Jahre in den Niederlanden gelebt hat, der hat nach Erreichen der Altersgrenze Anspruch auf die volle Altersrente. Für einen Alleinstehenden sind das aktuell genau 1281,19 Euro. „Für jedes nicht versicherte Jahr mindert sich der Anspruch um zwei Prozent“, zitiert die NOZ aus dem Bericht.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung – www.noz.de
Corona
Burgenlandkreis will Impftermine selber vergeben
Der Burgenlandkreis will sich von der zentralen Vergabe der Termine für eine Corona-Schutzimpfung über die bundesweite Hotline 116117 lösen. Es werde eine eigene Vergabesoftware ausschließlich für Landkreisbewohner eingeführt, berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Dienstagausgabe) unter Berufung auf das Landratsamt. Wie das Blatt weiter schreibt, sollen zudem ab Mitte Februar Impfteams in die Gemeinden des Burgenlandkreises geschickt werden; Termine dafür will der Kreis ebenfalls selbst vergeben.
Bei der Vergabe über die 116117 ordnen die Mitarbeiter dort den Wohnort der Impfwilligen nicht zwingend dem passenden Impfzentrum zu, sondern vergeben in einem bestimmen Kilometerradius auch Termine in anderen Zentren, selbst wenn dafür eine Kreis- oder gar eine Landesgrenze überschritten werden muss – je nachdem, wo Termine frei sind oder überhaupt genügend Vakzin vorhanden ist. In Sachsen-Anhalt führt das dazu, dass zwischen fünf Prozent (Burgenlandkreis) und 25 Prozent (Mansfeld-Südharz) der Impfwilligen derzeit aus einem anderen Kreis oder sogar einem anderen Bundesland kommen. Das ergab eine Abfrage der Zeitung bei den Landratsämtern.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung – www.mz-web.de
Mitteldeutsche Zeitung zu Corona und Impfungen
Sicher, es ist gut, dass viele Industriestaaten – darunter Deutschland – die von der WHO zusammen mit der Impfstoff-Allianz Gavi gegründete Initiative Covax unterstützen, die einen fairen Zugang zu Corona-Impfstoffen für jedes Land der Welt garantieren soll. Doch wirklich erfolgreich ist Covax auch aufgrund des Impfnationalismus bisher nicht geworden. Das muss sich dringend ändern. Man kann es nicht oft genug wiederholen: Corona kennt keine Grenzen. Die Pandemie lässt sich nur weltweit gemeinsam oder gar nicht in den Griff bekommen.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung – www.mz-web.de
Kein Freibrief
Kommentar von Ralf Heidenreich zum russischen Impfstoff Sputnik V
Was hat man sich hierzulande in sozialen Medien über den russischen Impfstoff Sputnik V lustig gemacht. Bereits im August 2020 wurde er in Russland zugelassen, nachdem er nur an einer Handvoll Menschen getestet worden war. Doch jetzt dürften viele nicht mehr lachen. Denn nun sind Zwischenergebnisse der entscheidenden Testphase III am Menschen im wichtigen Fachmagazin „The Lancet“ veröffentlicht worden. Demnach sehen die Wirksamkeits- und Nebenwirkungsdaten bislang gut aus. Besser als beim Astrazeneca-Impfstoff und annähernd so gut wie beim Biontech-Vakzin.
Natürlich kann auf den letzten Metern immer noch etwas passieren, doch nach dem jetzigen Stand ist damit zu rechnen, dass die europäische Arzneimittelagentur, sobald die nötigen Daten vorliegen, Sputnik wie auch dem Biontech-Impfstoff eine bedingte Zulassung erteilen wird. Und dann wird die EU bestellen, werden auch in Deutschland Menschen den Impfstoff verabreicht bekommen. Wogegen am Ende des Tages nichts spricht, denn bei einer Zulassung erfüllt das Vakzin ja entsprechende Sicherheits- und Wirksamkeitsvorgaben.
Hätte man es also wie die Russen machen und einfach zulassen sollen, um schneller impfen zu können? Ganz klar nein. Natürlich haben auch Biontech und Moderna für die bedingte Zulassung nur Minimalvorgaben etwa bei der Zahl der untersuchten Fälle erfüllen müssen. Aber sie gehen den wissenschaftlichen Weg. Klinische Studien nach strengen Richtlinien zu machen oder die Zulassung einfach von oben zu verfügen, ist und bleibt ein großer Unterschied. Es ist mit Sputnik bislang gut gegangen. Es hätte aber auch anders laufen können.
Quelle: Allgemeine Zeitung Mainz – www.allgemeine-zeitung.de
nd.DerTag kommentiert: Impfgipfel ohne Antworten
Das ging ja mal nach hinten los! Sollte der „Impfgipfel“ der Bevölkerung irgendwie signalisieren, dass nun das Impfchaos mit Nachdruck angegangen wird, dass man alles tut, mehr Impfstoff heranzuschaffen, dass man das Heft des Handelns nicht aus der Hand gegeben hat – all dies hat nicht funktioniert.
Im Gegenteil. Der magere Beschluss, nun einen „nationalen Impfplan“ aufstellen zu wollen, wirft in erster Linie die Frage auf: „Jetzt erst?“ Die offensichtliche Hilflosigkeit beim Unterfangen dafür zu sorgen, dass kurzfristig mehr Impfstoff bereitgestellt wird, unterstreicht noch einmal den Eindruck, dass wohl schon bei der Vorbereitung der Impfkampagne zu viel schief ging. Diese im Endeffekt für die Bevölkerung praktisch nutzlose Veranstaltung hätte man sich in jedem Fall sparen können.
Zumal: Dass immer öfter an die Stelle konkreter Maßnahmen und Planungen der bloße Appell an das Durchhaltevermögen der Bevölkerung, die Bitte um Geduld und Besserungsbeteuerungen treten, strapaziert mittlerweile wohl den Langmut der Bürger und Bürgerinnen im gleichen Maße wie es die Einschränkungen im Lockdown selbst tun.
Je länger die Pandemie dauert, desto offensichtlicher werden die Versäumnisse der Vergangenheit, die sich langsam aber sicher zu einem ansehnlichen Berg angehäuft haben, der zunehmend den Weg heraus aus der Pandemie zu versperren droht. Und in dessen Angesicht man der Verzweiflung näher ist, als der Hoffnung auf ein absehbares Ende der Pandemie und ihren Zumutungen. Im Prinzip müsste man nun hoffen, dass die Verantwortlichen dieses Mal etwas dazugelernt haben, dass dieses „Impfgipfel“-Debakel der entscheidende Weckruf war. Allein die Erfahrungen lassen daran mehr als zweifeln.
Quelle: neues deutschland – www.neues-deutschland.de
Wirtschaft
Kölner Versicherer DEVK zahlt 13 Millionen Euro Beiträge an Kunden zurück
Der Kölner Versicherer DEVK möchte in der Corona-Krise Beiträge in Millionenhöhe an seine Kunden zurückzahlen. Der Vorstand habe beschlossen, etwa 13 Millionen Euro an eine Million Kunden zurückzuzahlen, sagte Vorstandschef Gottfried Rüßmann dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwochsausgabe). Der Aufsichtsrat muss den Plänen noch zustimmen. Nach einem deutlichen Einbruch im Frühjahr 2020, habe der Versicherer im Laufe des Jahres deutlich aufholen könne, sagte Rüßmann. „Wir hatten am Jahresende das beste Neugeschäft in der 135-jährigen Geschichte der DEVK. Unsere Umsätze sind um mehr als acht Prozent auf 3,9 Milliarden Euro gestiegen. Ich rechne damit, dass nach Steuern rund 70 Millionen Euro Gewinn rauskommen.“
Das Unternehmen plant zudem einen Neubau seiner Firmenzentrale. Direkt am Rheinufer nahe des bisherigen Sitzes soll ein neuer Büroturm entstehen mit einer Höhe von bis zu 142 Metern. Derzeit wartet das Unternehmen aber noch auf eine Baugenehmigung der Stadt Köln.