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Remscheid

Sparkasse: 3G bei Beratungsgesprächen und Serviceleistungen

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Bei der Stadtsparkasse Remscheid gilt ab Mittwoch die 3G-Regel bei persönlichen Beratungsgesprächen und Dienstleistungen an den Service-Points. Der Schutz der Mitarbeitenden und Kundinnen und Kunden steht an oberster Stelle. Deshalb gilt ab Mittwoch, 8. Dezember 2021 in allen Räumlichkeiten der Stadtsparkasse Remscheid die 3G-Regelung. Die SB-Bereiche sind unter den bekannten AHA-Regeln weiterhin nutzbar.

Bei persönlichem Kontakt zu Mitarbeitenden ist neben einer medizinischen Maske auch eine Impfbescheinigung oder ein Nachweis über eine Genesung vorzuweisen. Alternativ gilt auch ein negatives Testergebnis aus einem Testzentrum. Selbsttest haben keine Gültigkeit. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten als negativ getestet.

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(red) Pressemitteilungen und andere Veröffentlichungen.
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